Inhalt
01 Definition Selbstsperre: Was verbirgt sich dahinter?
Mit einer Selbstsperre beantragen Spielende eine Beschränkung ihres Nutzerkontos oder ihres physischen Zutritts zu bestimmten Glücksspielangeboten. Reichweite, Laufzeit und Verfahren legt der jeweilige Betreiber nach den für ihn geltenden Vorgaben fest. Die Maßnahme kann eine praktische Barriere und Zeit für weitere Unterstützung schaffen, garantiert aber keine Stabilisierung.
Zu beachten: Gehen Sie nur von der Reichweite aus, die der Betreiber schriftlich bestätigt. Verlassen Sie sich derzeit nicht auf ein österreichweites System, das sämtliche Angebote erfasst.
| Art des Ausschlusses |
Wer initiiert |
Folgen |
Zeitspanne |
Vorzeitig rückgängig? |
| Selbstausschließung |
Spieler selbst |
Gemäß Betreiberbestätigung |
Je nach Betreiber |
Nach Bedingungen prüfen |
| Fremdausschließung |
Dritte können Hinweise geben |
Keine eigene Sperrbefugnis |
Je nach Verfahren |
Beim Betreiber erfragen |
| Besuchsbeschränkung |
Spielende selbst |
Begrenztes Besuchsrecht oder Verlustgrenze |
Vereinbarungsgemäß |
Nach Bedingungen |
| Betreiberausschließung |
Spielbank im Anwendungsbereich des § 25 GSpG |
Maßnahmen nach Einzelfallprüfung |
Nach konkreter Entscheidung |
Nach anwendbarem Verfahren |
Wann sollten Sie eine Selbstausschließung in Betracht ziehen?
Diese Verhaltensweisen weisen auf kritisches Spielverhalten hin:
- Häufigere Sitzungen oder höhere Summen als ursprünglich beabsichtigt.
- Wiederholte Versuche, bereits verlorene Beträge durch Nachspielen zurückzugewinnen.
- Verheimlichung der tatsächlichen Spielintensität gegenüber Partnern oder Familie.
- Kreditaufnahme zur Finanzierung von Wetten.
- Gefühl von Zeitverlust während des Spielvorgangs oder Vernachlässigung wichtiger Aufgaben.
- Ständige innere Beschäftigung mit Spielmöglichkeiten.
- Reizbarkeit oder Angespanntheit, sobald das Spielen unmöglich wird.
- Flucht in Spielsituationen, um negative Emotionen zu betäuben.
Diese Liste kann keine professionelle Diagnostik ersetzen, hilft aber bei ehrlicher Selbstreflexion.
02 Rechtlicher Rahmen: § 25 GSpG als Schutzvorschrift
§ 25 GSpG enthält besondere Schutzvorgaben für Spielbanken. Ob und welche Maßnahmen in einem konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom gesetzlichen Tatbestand und den festgestellten Umständen ab. Die Vorschrift wird hier nicht auf WINWIN, win2day oder ausländische Online-Anbieter übertragen.
Existenzminimumgefährdung als Auslöser
Die rechtliche Beurteilung erfolgt einzelfallbezogen. Finanzielle Verhältnisse, erkennbares Verhalten und die konkret anwendbare Fassung der Vorschrift können eine Rolle spielen. Aus allgemeinen Beispielen lässt sich weder eine feste Eingriffsschwelle noch ein bestimmter Anspruch ableiten.
Prüfung und Schutzmaßnahmen
Welche Erkundigungen und Schutzmaßnahmen eine Spielbank im Einzelfall setzen muss, ist anhand von § 25 GSpG und aktueller Rechtsprechung zu prüfen. Diese Seite behauptet weder eine stets vorgeschriebene Bonitätsabfrage noch ein ausnahmslos verpflichtendes Gespräch.
VfGH-Entscheidung G 259/2022 – praktische Bedeutung
Diese Verfassungsgerichtshofjudikatur betrifft zivilrechtliche Folgen der Schutzverpflichtungen. Sie führt nicht zur automatischen Verlusterstattung. Ob Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall, erkennbaren Signalen, Betreiberverhalten und Rechtsgrundlage ab. Wer Ansprüche prüfen lassen möchte, sollte Belege wie Kontoauszüge, Spielhistorien und Schriftverkehr aufbewahren sowie individuelle Rechtsberatung suchen.
Warum § 25 GSpG nicht direkt win2day erfasst
win2day wird als elektronisches Lotterieangebot geführt und ist das einzige Online-Angebot, für das diese Seite eine österreichische staatliche Konzession verifiziert hat. Die speziell auf Spielbanken zugeschnittenen Pflichten des § 25 GSpG dürfen nicht unmittelbar übertragen werden. Für Schutzfunktionen sind die aktuelle Konzession, gesetzliche Vorgaben und Betreiberbedingungen maßgeblich. Beantragen und bestätigen Sie eine Sperre direkt bei win2day.
Wichtige Aktenzeichen:
VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide Urteile finden sich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
03 Österreichische Anbieter: Wo lässt sich eine Sperre beantragen?
Casinos Austria (stationäre Spielbanken)
Beantragen Sie einen Selbstausschluss unmittelbar bei Casinos Austria und lassen Sie sich die erfassten Standorte, Laufzeit und Folgen schriftlich bestätigen. Prüfen Sie das aktuelle Formular, benötigte Identitätsdokumente und zulässige Übermittlungskanäle beim Betreiber, da sich Verfahren ändern können.
WINWIN-Automatensalons
WINWIN führt ein eigenes Verfahren für seine Salons. Bestehende Sperre bei anderem Anbieter genügt nicht. Reichen Sie zusätzlichen Antrag bei WINWIN ein und lassen Sie Einrichtung schriftlich bestätigen. Wenn Sie mehrere Plattformen genutzt haben, erstellen Sie Liste aller betroffenen Betreiber, sodass kein Zugang versehentlich offen bleibt.
win2day – hier verifizierte österreichische Online-Konzession
Für die staatlich konzessionierte Online-Plattform win2day erfolgt die Sperrverwaltung über eigene Konto- und Kontaktverfahren. Einschränkungen einzelner Bereiche oder Limits können je nach aktuellem Angebot verfügbar sein. Maßgeblich bleiben die Bedingungen im Antragszeitpunkt. Klären Sie gesondert, wie ein vorhandenes Guthaben behandelt wird; diese Seite verspricht keine automatische Auszahlung.
Landesausspielungen und Automatenbetriebe nach Bundesland
- In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland operieren landesrechtlich regulierte Automatenbetriebe.
- Für Wien ist die aktuelle landesrechtliche Zulässigkeit von Glücksspielautomaten anhand amtlicher Quellen zu prüfen.
- Auch für Salzburg, Tirol und Vorarlberg können Rechtslage und tatsächliches Angebot abweichen; eine bundeslandbezogene Prüfung ist erforderlich.
Übersicht: Anbieter, Ausschlussformen, Antragswege
| Betreiber |
Ausschlussvarianten |
Zeitspanne |
Einreichung |
Wirkeintritt |
Frühzeitige Beendigung |
| Casinos Austria |
Besuchsbegrenzung, Selbstausschluss |
Aktuell erfragen |
Aktuelle Betreiberwege |
Nach Bestätigung |
Nach Bedingungen |
| WINWIN |
Besuchsbegrenzung, Verlustlimit, Selbstausschluss |
Aktuell erfragen |
Aktuelle Betreiberwege |
Nach Bestätigung |
Nach Bedingungen |
| win2day |
Limits, Teilausschluss, Vollausschluss |
Aktuell erfragen |
Aktuelle Betreiberwege |
Nach Bestätigung |
Nach Bedingungen |
| Landesbetreiber |
Je nach Bundesland unterschiedlich |
Gemäß Vereinbarung |
Unmittelbar beim Betreiber |
Gemäß Vereinbarung |
Gemäß Vereinbarung |
ACHTUNG: Anbieterspezifische Geltung
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Ausschluss bei Casinos Austria automatisch WINWIN, win2day oder andere Angebote erfasst. Beantragen Sie Schutz bei jedem genutzten Betreiber und prüfen Sie die jeweilige Bestätigung.
04 Wie beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausschluss
Die Beantragung kann je nach Betreiber über verschiedene Kanäle erfolgen. Verifizieren Sie Kontaktadresse und Formular unmittelbar auf der offiziellen Betreiberseite:
- Persönlich vor Ort: Fragen Sie das Spielbankpersonal nach dem aktuellen Formular und den benötigten Identitätsdokumenten.
- E-Mail-Einreichung: Prüfen Sie Formular und Zieladresse auf der offiziellen Betreiberseite, bevor Sie eine Ausweiskopie übermitteln.
- Webformular: Nutzen Sie nur das verifizierte Formular des Betreibers und beachten Sie dessen Datenschutzhinweise.
Für WINWIN ist dessen eigener aktueller Kontaktweg maßgeblich. Das Verfahren darf nicht allein wegen einer Konzernverbindung mit jenem von Casinos Austria gleichgesetzt werden.
win2day: Ausschluss direkt im Nutzerkonto aktivieren
- Melden Sie sich in Ihrem win2day-Konto an.
- Öffnen Sie den aktuell ausgewiesenen Bereich für Spielerschutz.
- Prüfen Sie die angebotenen Sperrarten und ihre Reichweite.
- Lesen Sie die Bedingungen zu Laufzeit, Ende und Kontozugriff.
- Bestätigen Sie Ihre Auswahl nach den angezeigten Schritten.
- Bewahren Sie die Bestätigung auf und kontrollieren Sie den darin genannten Wirksamkeitszeitpunkt.
Welche Dokumente sind notwendig?
Häufig werden folgende Unterlagen verlangt; verbindlich ist die aktuelle Auskunft des jeweiligen Betreibers:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
- Bei digitaler oder schriftlicher Einreichung gegebenenfalls eine Kopie dieses Ausweises über einen sicheren Kontaktweg.
Wann greift der Ausschluss?
- Casinos Austria und WINWIN: Der konkrete Wirksamkeitszeitpunkt ist der Betreiberbestätigung zu entnehmen.
- win2day: Verlassen Sie sich auf den in der Bestätigung genannten Zeitpunkt, nicht auf eine allgemeine Sofortannahme.
Was geschieht mit bestehendem Guthaben?
- win2day: Fragen Sie vor einer Voll- oder Teilsperre, wie Guthaben und offene Vorgänge behandelt werden und ob ein gesonderter Auftrag nötig ist.
- Keine Auszahlungsgarantie: Diese Seite trifft keine Zusage zu Zeitpunkt, Weg oder Umfang einer Auszahlung.
- Casinos Austria / WINWIN: Guthaben auf Spielerkarten oder Kundenkonten wird gemäß internen Regelungen behandelt. Informieren Sie sich vorab direkt beim Betreiber.
05 Zeitspannen: Welche Laufzeiten stehen zur Verfügung?
Betreiberinformationen können unter anderem folgende Laufzeiten nennen; prüfen Sie die aktuell angebotene Auswahl:
- 6 Monate (befristet)
- 12 Monate (befristet)
- Unbegrenzt
Aus einer angegebenen Frist folgt nicht anbieterübergreifend eine automatische Wiederfreigabe. Maßgeblich sind Sperrbestätigung und aktuelles Verfahren. Gehen Sie ohne ausdrückliche Bestätigung weiter von einer wirksamen Beschränkung aus.
| Zeitspanne |
Betreiber |
Ende |
Frühzeitig aufhebbar? |
| 6 Monate |
Je nach aktuellem Angebot |
Bestätigung prüfen |
Nicht pauschal beantwortbar |
| 12 Monate |
Je nach aktuellem Angebot |
Bestätigung prüfen |
Nicht pauschal beantwortbar |
| Unbegrenzt |
Je nach aktuellem Angebot |
Nach Betreiberverfahren |
Antrag kann vorgesehen sein |
Die Entscheidung für eine Laufzeit sollte durchdacht sein. Eine befristete Variante kann einen klaren Rahmen bieten; Möglichkeiten einer Änderung richten sich nach den Bedingungen. Eine unbefristete Variante kann eine stärkere Barriere schaffen, ohne einen bestimmten späteren Aufhebungsweg zu garantieren.
06 Aufhebungsverfahren: Voraussetzungen und Ablauf im Detail
Befristete Ausschlüsse: Bedingungen genau prüfen
Eine konkret bestätigte befristete Sperre soll eine verlässliche Auszeit schaffen. Nach veröffentlichten Bedingungen kann eine vorzeitige Aufhebung für bestimmte Sperrarten nicht vorgesehen sein; dies ist keine allgemeine Rechtsaussage für alle Betreiber. Planen Sie nicht mit einer Ausnahme. Wenn der Spielwunsch stark wird, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, anstatt nach alternativen Zugängen zu suchen.
Unbegrenzte Ausschlüsse: Aufhebung mittels Antrag
Ein unbefristeter Ausschluss hat kein vorab bestimmtes Enddatum. Erfragen Sie beim jeweiligen Betreiber, ob und wie ein Aufhebungsantrag möglich ist und welche Prüfung erfolgt. Bis zur ausdrücklichen Bestätigung sollten Sie davon ausgehen, dass der bestätigte Geltungsbereich aktiv bleibt.
Vor Antragstellung – fünf ehrliche Reflexionsfragen
Selbstprüfung:
- Welche Gründe führten damals zur Sperre?
- Hat sich an dieser Situation konkret etwas verändert?
- Bin ich finanziell abgesichert, wenn ich Verluste erleide?
- Habe ich mit einer Vertrauensperson über meinen Plan gesprochen?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn meine Einschätzung falsch ist?
Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle kann bei der Einordnung helfen; erfragen Sie vorab Kosten, Datenschutz und Erreichbarkeit.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (Kontakt aktuell prüfen) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304
Ablauf Aufhebung im Detail
- Antrag stellen: Wenden Sie sich schriftlich (E-Mail, Formular) oder persönlich an Casinos Austria, WINWIN oder win2day.
- Identitätsnachweis: Kopie amtlichen Lichtbildausweises vorlegen.
- Prüfung: Erfragen Sie, welche Stelle die Anfrage bearbeitet und welche Kriterien für Ihre Sperrart gelten.
- Mögliches Gespräch: Ein Betreiber kann ein Gespräch anbieten oder im konkreten Verfahren vorsehen; eine allgemeine Gesprächspflicht wird hier nicht behauptet.
- Entscheidung und Mitteilung: Bitten Sie um eine eindeutige schriftliche Mitteilung zum Ergebnis und Geltungsbereich.
Welche Nachweise können erforderlich sein?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Weitere Dokumentation kann vom aktuellen, betreiberspezifischen Aufhebungsverfahren und vom Einzelfall abhängen. Prüfen Sie die Anforderungen direkt beim jeweiligen Betreiber.
- Sensible Unterlagen sollten nur über einen verifizierten, sicheren Kontaktweg übermittelt werden.
Das Beratungsgespräch: was erwartet Sie
Falls ein Gespräch stattfindet, fragen Sie vorab nach Zweck, Freiwilligkeit und Umgang mit Ihren Daten. Ein Gespräch garantiert keine Aufhebung. Folgende Fragen können der eigenen Vorbereitung dienen:
- Was hat sich seit Ausschluss in Ihrem Leben verändert?
- Wie stellt sich Ihre aktuelle finanzielle Situation dar?
- Welche Strategien haben Sie entwickelt, um verantwortungsvoll zu spielen?
Mögliche Prüfthemen
Welche Kriterien gelten, muss der Betreiber erklären. Mögliche Prüfthemen können sein:
- Hinweise darauf bestehen, dass Gefährdung weiterhin vorhanden ist (etwa anhaltende Verschuldung, keine Stabilisierung der Lebensumstände).
- Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
- Ausschluss noch sehr kurz besteht und keine erkennbare Veränderung eingetreten ist.
Selbstausschluss bei win2day aufheben
Stellen Sie Antrag über aktuell von win2day genannten Kontaktwege und verwenden Sie Daten, mit denen Ihr Spielkonto identifiziert werden kann. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie über Entscheidung informiert werden. Nutzen Sie keine neue Registrierung, solange Ausschluss aktiv ist.
Fremdausschluss aufheben – besondere Anforderungen
Wurde eine Maßnahme nicht allein auf Ihren eigenen Antrag eingerichtet, erfragen Sie Rechtsgrundlage, Geltungsbereich und Aufhebungsweg schriftlich. Eine verpflichtende Anhörung wird hier nicht pauschal behauptet; bei rechtlichen Streitfragen ist individuelle Beratung sinnvoll.
07 Während des Ausschlusses: Was geschieht konkret?
Zutrittskontrolle in stationären Spielbanken
Spielbanken kontrollieren Identität beim Zutritt. Ist Ihr Ausschluss im System des jeweiligen Betreibers aktiv, muss Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich dennoch nicht allein auf Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch Weg zum Standort und informieren Vertrauensperson, wenn Impuls zum Besuch stark wird.
Login-Blockierung bei win2day
Bei aktivem Online-Ausschluss wird Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch verhindert. Bewahren Sie Bestätigung des Ausschlusses auf und kontrollieren, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Einordnung
Viele Anbieter, die in Österreich werben, verfügen nicht über inländische Konzession.
Was das für Ihren Selbstausschluss bedeutet:
- Ausschluss bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day gilt dort nicht, weil diese Anbieter keinen Zugriff auf Sperrdaten österreichischer Betreiber haben.
- Eine ausländische Erlaubnis ist nicht mit einer österreichischen Konzession gleichzusetzen. Zuständige Aufsicht, Beschwerdewege und Schutzstandard müssen für den konkreten Anbieter geprüft werden.
- Aus dem Konzessionsstatus allein folgt auf dieser Seite keine sichere Aussage zu Vertragswirksamkeit, Auszahlung oder Rückforderung.
ACHTUNGSperre nicht umgehen
Wir raten ausdrücklich davon ab, einen Selbstausschluss durch internationale Angebote zu umgehen. Eine österreichische Sperrbestätigung erfasst solche Angebote nicht zwingend; Aufsicht, Schutzmechanismen und Rechtsdurchsetzung können anders ausgestaltet sein.
08 Zusätzliche Maßnahmen neben dem Selbstausschluss
Sperr-Software: BetBlocker und Gamban
BetBlocker bietet nach eigenen Angaben kostenfreie Sperrsoftware für unterstützte Geräte. Erfasste Websites, Apps, Plattformen und technische Grenzen können sich ändern; kein Werkzeug deckt garantiert jedes Glücksspielangebot ab.
Gamban ist eine weitere Sperrsoftware mit eigenen Preisen, Geräteanforderungen und Abdeckungslisten. Solche Tools können Zugriffe erschweren, ersetzen aber keinen Selbstausschluss und bieten keine lückenlose Blockade.
Wichtig: Diese Anwendungen sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten, wenn Sie sie mit bewusster Entscheidung kombinieren.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bank- und kartenseitige Sperren
Viele Banken bieten Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Kategorien zu blockieren. Sie können beispielsweise:
- Erfragen, ob bestimmte Händlerkategorien oder einzelne Zahlungswege blockiert werden können.
- Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
- Separates Konto für Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach verfügbaren Optionen.
Limits als mildere Alternative zum Vollausschluss
Wenn Sie sich nicht vollständig ausschließen möchten, prüfen Sie, welche Limits win2day aktuell anbietet:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig: Fristen für Senkungen oder Erhöhungen können je nach Limitart und aktuellen Bedingungen abweichen. Lesen Sie die Anzeige vor der Bestätigung und verlassen Sie sich nicht auf hier früher veröffentlichte Zeitangaben.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Wenn Sie bereits Spielschulden haben, wenden Sie sich an staatlich anerkannte Schuldnerberatung. Diese Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sie hilft Ihnen, Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen und Wege aus Verschuldung zu finden.
| Maßnahme |
Kosten |
Reichweite |
Aktivierung |
Umkehrbar? |
| Selbstausschluss (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Kostenfrei |
Nur beim jeweiligen Betreiber |
Nach Betreiberbestätigung |
Nach Bedingungen |
| BetBlocker |
Kostenfrei |
Nur unterstützte Geräte und erfasste Ziele |
Nach korrekter Einrichtung |
Technische Grenzen prüfen |
| Gamban |
Kostenpflichtig |
Nur unterstützte Geräte und erfasste Ziele |
Nach korrekter Einrichtung |
Technische Grenzen prüfen |
| Bankseitige Blockierung |
Kostenfrei / gebührenpflichtig (je nach Bank) |
Je nach Bank und Zahlungsweg |
Nach Bestätigung der Bank |
Bei Bank erfragen |
| Limits bei win2day |
Kostenfrei |
Nur win2day |
Nach aktuellen Bedingungen |
Je nach Limitart |
09 Rechtliche Einordnung: Warum der Einzelfall zählt
§ 25 GSpG enthält besondere Vorgaben für Spielbanken. Ob eine Norm verletzt wurde und welche zivilrechtlichen Folgen sich daraus ergeben könnten, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts und der aktuellen Rechtslage beurteilen. Die Vorschrift gilt nicht automatisch für WINWIN, win2day oder ausländische Online-Anbieter.
Relevante Urteile des Obersten Gerichtshofs
- OGH 1 Ob 214/98x: ältere Entscheidung im Umfeld spielbankbezogener Schutzpflichten.
- OGH 1 Ob 175/02w: einzelfallbezogene zivilrechtliche Beurteilung.
- OGH 6 Ob 250/11z: weitere Entscheidung, deren genaue Tragweite juristisch geprüft werden muss.
Keine pauschale Aussage zur Beweislast
Wer in einem konkreten Verfahren welche Tatsachen darlegen und beweisen muss, hängt von Anspruch, Einwendungen und aktueller Rechtsprechung ab. Diese Seite verspricht keine Beweislastumkehr.
Gesundheitliche Situation und Mitverantwortung
Eine gesundheitliche Diagnose und ihre rechtliche Bedeutung müssen fachlich beziehungsweise juristisch im Einzelfall beurteilt werden. Aus problematischem Spielverhalten folgt hier weder eine pauschale Haftung noch deren Ausschluss.
Fristen frühzeitig prüfen
Für mögliche Ansprüche können unterschiedliche Fristen, Beginnzeitpunkte und Unterbrechungsregeln gelten. Holen Sie zeitnah individuelle Rechtsberatung ein; diese Seite nennt keine verlässliche Verjährungsfrist für Ihren Fall.
Rückforderung bei Anbietern ohne österreichische Konzession
Wichtig: Mögliche zivilrechtliche Fragestellungen sind nach ihrer jeweiligen Grundlage getrennt zu prüfen.
Bei Online-Angeboten ohne österreichische Konzession können Fragen des anwendbaren Rechts, der konkreten Spielart, des Konzessionsumfangs und der jüngsten Rechtsprechung entstehen. Eine ausländische Erlaubnis ersetzt nicht automatisch eine österreichische Konzession; daraus folgt aber auf dieser Seite keine pauschale Vertrags- oder Rückzahlungsaussage.
Für eine Prüfung können insbesondere relevant sein:
- der genaue Betreiber, Konzessionsstatus und Vertragszeitraum,
- Spiel- und Zahlungsunterlagen sowie Wohnsitz und anwendbares Recht,
- aktuelle höchstgerichtliche und unionsrechtliche Entscheidungen.
Ob überhaupt ein Anspruch besteht und wirtschaftlich durchsetzbar ist, muss unabhängig geprüft werden. Beachten Sie Kosten, Prozessrisiken und Bedingungen einer Finanzierung, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen.
Was Betroffene konkret unternehmen können
Wenn Sie glauben, Ansprüche zu haben:
- Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten.
- Wenden Sie sich an Verbraucherschutzorganisation: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung.
- Konsultieren Sie Anwalt: Insbesondere bei höheren Beträgen.
Rechtliche Klarstellungen
- § 25 GSpG betrifft besondere Pflichten von Spielbanken; eine Übertragung auf andere Angebotsformen ist unzulässig.
- Bei Anbietern ohne österreichische Konzession können andere Anspruchsgrundlagen diskutiert werden, ohne dass ein Ergebnis oder eine Frist pauschal feststeht.
- Anspruchsgrundlage, Voraussetzungen, Beweisfragen und Fristen sind getrennt zu prüfen.
| Entscheidung |
Datum |
Kernaussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
Historische Entscheidung; Tragweite aktuell prüfen |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Einzelfall zu spielbankbezogenen Pflichten |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Ältere Entscheidung; keine pauschale Vertragsaussage |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Verfassungsrechtliche Entscheidung; Folgen juristisch prüfen |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Einzelfallentscheidung; keine allgemeine Beweislastregel |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Entscheidung zu § 25 GSpG; aktuelle Fassung prüfen |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Nicht als verifizierte Quelle für Pauschalaussagen verwendet |
10 Unterstützung durch Angehörige: Hinweise geben
Angehörige können eine wichtige Rolle im Spielerschutz spielen. Wenn Sie bei einer nahestehenden Person eine ernsthafte Gefährdung vermuten, können Sie Beobachtungen dokumentieren, Unterstützung anbieten und den jeweiligen Betreiber nach seinem Schutzverfahren fragen. Eine eigene Sperrbefugnis folgt daraus nicht.
Wer Hinweise geben kann
Familienmitglieder, Partner oder Freunde können sich an einen Betreiber oder eine Beratungsstelle wenden. Welche Angaben entgegengenommen werden und ob daraus ein Verfahren folgt, hängt von Rechtsgrundlage, Datenschutz, Betreiber und Einzelfall ab.
Verfahren nicht pauschal vorhersehbar
Diese Seite behauptet weder eine stets verpflichtende Anhörung noch eine allgemeine Befugnis von Angehörigen oder Betreibern, eine bestimmte Fremdsperre zu verhängen. Erfragen Sie beim konkreten Betreiber die Rechtsgrundlage und den Ablauf. Bei unmittelbarer Gefahr verständigen Sie professionelle Hilfe beziehungsweise den Notruf.
Was Angehörige sonst tun können
- Übernehmen Sie keine Schulden, um Spielverluste auszugleichen. Das löst Problem nicht, sondern verschärft es.
- Schützen Sie Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Zugriff auf gemeinsame Mittel, wenn nötig.
- Suchen Sie selbst Unterstützung: Es gibt Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen. Sie müssen das nicht allein tragen.
- Sprechen Sie Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist Erkrankung, keine moralische Verfehlung.
11 Internationaler Vergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz
Blick über Grenze zeigt unterschiedliche Ansätze beim Spielerschutz:
| Kriterium |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (Betreiberrahmen) |
| Zentrales Register |
Keine verifizierte Gesamtabdeckung; Reform nur vorgeschlagen |
OASIS; Umfang aktuell prüfen |
Kein von der ESBK geführtes Zentralregister; Betreiberrahmen amtlich prüfen |
| Anbieterübergreifend |
Nein, jeder Ausschluss nur beim jeweiligen Betreiber |
Nach deutschem Recht und OASIS-Anschluss |
Betreiberbasierte, angebotsübergreifende Wirkung kann vorgesehen sein; Umfang amtlich prüfen |
| Mindestdauer |
Nach Betreiber und Sperrart |
Nach aktueller OASIS-Regelung |
Nach aktueller schweizerischer Regelung |
| Aufhebung frühestens |
Nach Betreiberbestätigung |
Nach aktueller OASIS-Regelung |
Nach aktueller schweizerischer Regelung |
| Zuständige Stelle |
Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Regierungspräsidium Darmstadt (OASIS) |
Verfahren bei Betreibern; ESBK/GESPA sind je nach Angebot relevante Aufsichtsbehörden, keine hier behaupteten Registerbetreiber |
| Online erfasst |
win2day separat; andere Angebote einzeln prüfen |
Erfasste Online-Anbieter nach aktuellem Recht |
Erfasste Online-Angebote nach aktuellem Recht |
Vorgehen ohne bestätigte Gesamtsperre
Bestehende Sperrverfahren sind nach Betreibern und Angebotsarten organisiert. Verlassen Sie sich nicht auf einen automatischen Datenaustausch zwischen Casinos Austria, WINWIN und win2day. Ein Reformvorschlag könnte diese Trennung verändern, ist aber kein Beleg für ein beschlossenes oder technisch verfügbares Register. Beantragen und bestätigen Sie jeden benötigten Ausschluss separat.
12 Reformvorschlag: mögliches Zentralregister
Politische Entwurfsunterlagen beschreiben eine mögliche Reform des Glücksspielrechts. Ein Entwurf oder Vorschlag ist kein geltendes Recht und belegt weder Beschluss noch Inbetriebnahme. Zu den diskutierten Elementen zählen:
Was im Entwurf vorgesehen ist
- Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Betreiberausschlüsse sollen in gemeinsamem Register verarbeitet werden. Genauer Anwendungsbereich ergibt sich erst aus endgültiger Gesetzesfassung und ihrer Umsetzung.
- Anbieterübergreifende Wirkung: Teilnehmende Anbieter sollen Ausschlüsse registergestützt beachten. Ab welchem Zeitpunkt welche Anbieter teilnehmen, kann von weiteren Verordnungen und technischen Voraussetzungen abhängen.
- Mögliche Einzahlungslimits: Auch altersbezogene Grenzen werden diskutiert; konkrete Werte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
- Payment Blocking: Banken und Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, Zahlungen an nicht lizenzierte Anbieter zu blockieren.
- Netzsperren: Internetprovider sollen Zugang zu illegalen Glücksspielseiten sperren.
Status offen
Entwurfsstand: Genannte Inhalte können im Gesetzgebungsverfahren geändert oder verworfen werden. Diese Seite nennt bewusst kein gesichertes Einführungsdatum.
Ob ein Register beschlossen wird, wann es technisch verfügbar wäre und welche Anbieter erfasst wären, ist offen. Verlassen Sie sich bis zu einer amtlich bestätigten Inbetriebnahme nicht darauf und nutzen Sie die getrennten Verfahren der jeweiligen Betreiber.
Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.
13 Zahlen & Anzeichen: Spielsucht in Österreich
Aktuelle Zahlen
Bislang umfassendste Studie zu Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 14 bis 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Höchste Prävalenz findet sich bei Spielern an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Die Werte sind historisch, beruhen auf der damaligen Methodik und dürfen nicht ungeprüft als heutige Prävalenz gelesen werden. Für neuere Daten sollten Veröffentlichungsjahr, Stichprobe, Altersgruppe und Definitionen in der jeweiligen Originalquelle geprüft werden.
Warnsignale erkennen
Warnsignale für problematisches Spielverhalten:
- Häufiges Spielen über längere Zeiträume
- Steigende Einsätze, um gleichen „Kick" zu erleben
- Verluste durch weiteres Spielen ausgleichen wollen
- Unruhe oder Gereiztheit, wenn nicht gespielt werden kann
- Spielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Streit, Jobverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys, sozialen Kontakten
Falls mehrere dieser Anzeichen zutreffen, empfehlen wir dringend Gespräch mit Beratungsstelle.
14 Unterstützungsangebote: Hilfe und Beratung österreichweit
Hotlines und aktuelle Bedingungen
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (Erreichbarkeit und Kosten aktuell prüfen)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot für Wien)
Sie müssen vor erstem Gespräch keine fertige Entscheidung getroffen haben. Notieren Sie, wenn möglich, welche Angebote Sie nutzen, welche Ausschlüsse bereits bestehen und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind. Auch Angehörige können sich beraten lassen. Beratungsstelle kann gemeinsam mit Ihnen klären, ob sofortiger Selbstausschluss, zusätzliche technische Barrieren, finanzielle Schutzmaßnahmen oder weitere fachliche Unterstützung sinnvoll sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann außerdem staatlich anerkannte Schuldnerberatung einbezogen werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
Verzeichnisse führen regionale Beratungsangebote auf; Zuständigkeit, Leistungen und Aktualität sind bei der jeweiligen Stelle zu bestätigen. Eine Übersicht finden Sie unter:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland |
Einrichtung (Beispiele) |
Kontakt |
Angebot |
| Wien |
Spielsuchthilfe Wien |
01/544 13 57 |
Beratung, Therapie, Angehörigenberatung |
| Niederösterreich |
Fachstelle für Suchtprävention NÖ |
Über Website |
Beratung, Prävention |
| Oberösterreich |
pro mente OÖ |
Über Website |
Beratung, ambulante Therapie |
| Salzburg |
Suchtberatung Salzburg |
Über Website |
Beratung, Krisenintervention |
| Tirol |
Suchthilfe Tirol |
Über Website |
Beratung, Schulung |
| Vorarlberg |
Supro Vorarlberg |
Über Website |
Beratung, Prävention |
| Steiermark |
VIVID Steiermark |
Über Website |
Beratung, Angehörigengruppen |
| Kärnten |
SPIELSUCHTHILFE Kärnten |
Über Website |
Beratung, Therapie |
| Burgenland |
PSD Burgenland |
Über Website |
Beratung, Prävention |
Zentrale Übersicht aller Beratungsstellen finden Sie auch auf spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Viele Beratungsstellen bieten spezielle Gruppen und Einzelgespräche für Angehörige an. Sie müssen nicht warten, bis betroffene Person selbst Hilfe sucht. Unterstützung für Angehörige ist ebenso wichtig wie Hilfe für Betroffene.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Problematisches Glücksspiel kann mit Schulden verbunden sein. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen können unterstützen; Kostenfreiheit, Vertraulichkeit, Zuständigkeit und Terminlage sind bei der jeweiligen Stelle zu prüfen:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte finden Sie über jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.
15 Häufig gestellte Fragen zur Selbstsperre
Wie funktioniert eine Selbstsperre im Casino?
Eine Selbstsperre kann den Zugang zu den erfassten Angeboten eines Betreibers beschränken. Antrag, mögliche Laufzeiten und Reichweite richten sich nach dessen aktuellen Bedingungen. Prüfen Sie die Bestätigung genau und beantragen Sie bei weiteren genutzten Anbietern jeweils separat Schutzmaßnahmen.
Welche Laufzeiten stehen bei einer Casino-Sperre zur Auswahl?
Veröffentlichte Betreiberinformationen können befristete und unbefristete Varianten vorsehen. Laufzeit, Ende und Möglichkeit einer Aufhebung sind jedoch nicht anbieterübergreifend einheitlich. Maßgeblich sind die Bedingungen in Ihrer Bestätigung; fragen Sie den Betreiber vor dem Antrag nach den Folgen.
Entstehen Gebühren für die Einrichtung einer Sperre?
Die hier beschriebenen Betreiber weisen Selbstsperren nach ihren veröffentlichten Informationen grundsätzlich ohne Antragsgebühr aus. Für Aufhebung, Beratung und andere Leistungen können unterschiedliche Bedingungen gelten. Erkundigen Sie sich vorab beim Betreiber beziehungsweise bei der Beratungsstelle nach Kosten, Vertraulichkeit und Erreichbarkeit.
Erstreckt sich eine Sperre bei Casinos Austria automatisch auf win2day?
Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Übertragung. Lassen Sie sich von Casinos Austria den konkreten Geltungsbereich bestätigen und beantragen Sie bei win2day, WINWIN sowie weiteren genutzten Anbietern jeweils separat Schutzmaßnahmen. Ein österreichweiter Registervorschlag ist noch kein Nachweis einer praktisch verfügbaren Gesamtsperre.
Gibt es ein zentrales Sperrverzeichnis in Österreich?
Verlassen Sie sich derzeit nicht auf eine zentrale Gesamtsperre, sondern wenden Sie sich an jeden genutzten Anbieter und prüfen Sie dessen Bestätigung. Politische Unterlagen beschreiben ein mögliches anbieterübergreifendes Register nur als Reformvorhaben. Ob, wann und mit welchem Teilnehmerkreis es beschlossen und praktisch verfügbar wird, ist offen.
Ist eine vorzeitige Aufhebung einer sechsmonatigen Sperre möglich?
Eine vorzeitige Aufhebung ist nach veröffentlichten Bedingungen mancher Betreiber für bestimmte befristete Sperren nicht vorgesehen. Das ist keine anbieterübergreifende Rechtsaussage. Prüfen Sie Ihre Sperrbestätigung und fragen Sie den jeweiligen Betreiber; gehen Sie bis zu dessen ausdrücklicher Bestätigung davon aus, dass die Sperre fortbesteht.
Welche Schritte führen zur Aufhebung einer unbefristeten Sperre?
Erfragen Sie beim jeweiligen Betreiber den aktuellen Aufhebungsweg und die benötigten Unterlagen. Häufig werden ein Antrag und ein Identitätsnachweis verlangt; weitere Prüfungen oder ein freiwillig angebotenes Gespräch können folgen. Betrachten Sie die Sperre bis zur ausdrücklichen Bestätigung des Betreibers als aktiv.
Ist ein persönliches Erscheinen zur Aufhebung erforderlich?
Das hängt vom Betreiber und der konkreten Sperre ab. Manche veröffentlichen schriftliche oder digitale Kontaktwege; daraus folgt jedoch kein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Verfahrensform. Fragen Sie direkt nach, welche Identifikation oder Gespräche im Einzelfall vorgesehen sind.
Muss ich für die Aufhebung Einkommensnachweise vorlegen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche Unterlagen ein Betreiber für die Prüfung verlangt, richtet sich nach seinem Verfahren und dem Einzelfall. Übermitteln Sie sensible Finanzdaten nur über einen verifizierten Kontaktweg und fragen Sie nach Zweck, Rechtsgrundlage und sicherer Übermittlung.
Endet eine Sperre nach Ablauf der Frist automatisch?
Nicht zwingend. Ende und Wiederzugang richten sich nach Betreiber, Sperrart und Ihrer Bestätigung; ein Fristablauf bedeutet nicht bei jedem Angebot automatisch, dass der Zugang wiederhergestellt wird. Fragen Sie den Betreiber und gehen Sie ohne ausdrückliche Bestätigung weiterhin von einer aktiven Sperre aus.
Wie wird das Guthaben bei win2day behandelt?
Die Behandlung eines Guthabens richtet sich nach den aktuellen win2day-Bedingungen und der gewählten Sperrart. Klären Sie vor dem Antrag über einen verifizierten Kontaktweg, ob eine Auszahlung gesondert beantragt werden muss, welche Kontodaten benötigt werden und ob einzelne Bereiche betroffen bleiben.
Kann ich die Sperre auf bestimmte Spielbereiche beschränken?
Einige Betreiber können Teilbeschränkungen oder Limits anbieten. Ob dies bei win2day, Casinos Austria oder WINWIN aktuell verfügbar ist und welche Bereiche erfasst werden, muss direkt beim jeweiligen Betreiber geprüft werden. Eine Teilsperre schützt nicht vor Zugriff auf nicht erfasste Angebote.
Können Angehörige eine Sperre initiieren?
Angehörige können einem Betreiber Beobachtungen mitteilen und nach dessen Schutzverfahren fragen. Daraus folgt weder eine eigene Sperrbefugnis noch eine garantierte Sperre. Welche Schritte, Informationen oder Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen sind, hängt von Rechtsgrundlage, Betreiber und Einzelfall ab.
Welche Haftung besteht, wenn ein gesperrter Spieler spielen kann?
Das ist eine Frage des Einzelfalls. § 25 GSpG enthält besondere Vorgaben für Spielbanken; diese Aussage darf nicht pauschal auf WINWIN, win2day oder ausländische Betreiber übertragen werden. Ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen, sollte anhand der konkreten Konzession, Tatsachen und aktuellen Rechtsprechung individuell geprüft werden.
Sind Verluste bei Anbietern ohne Konzession rückforderbar?
Nicht pauschal. Lizenzlage, anwendbares Recht, konkrete Spielart, Zahlungen und aktuelle Rechtsprechung können entscheidend sein. Aus dem Fehlen einer österreichischen Konzession folgt auf dieser Informationsseite keine sichere Aussage zu Vertragswirksamkeit, Rückzahlung oder Fristen. Lassen Sie einen konkreten Fall unabhängig rechtlich prüfen.
Wo erhalte ich Unterstützung bei Spielsucht?
Unter 0800 202 304 wird eine Spielerschutz-Hotline angeboten; prüfen Sie aktuelle Zeiten und Bedingungen beim Träger. Regionale Fachstellen beraten Betroffene und Angehörige mit unterschiedlichen Kontaktformen. Aktuelle Anlaufstellen finden Sie etwa über spielsuchthilfe.at und playsponsible.at; in akuten Notfällen wählen Sie 144 oder 112.
Fazit
Selbstausschluss im Casino kann eine wichtige Barriere des Spielerschutzes sein. Er kann helfen, bewusst Abstand vom Glücksspiel zu nehmen, garantiert aber keine Erholung. Casinos Austria, WINWIN und win2day führen eigene Verfahren; nur win2day ist hier als staatlich konzessioniertes österreichisches Online-Angebot verifiziert. Reichweite, Laufzeit und Kosten müssen anhand aktueller Betreiberinformationen geprüft werden. Ein diskutiertes Zentralregister bleibt ein Reformvorschlag ohne gesicherten Start oder Umfang.
Gehen Sie bis zur ausdrücklichen Mitteilung des Betreibers von einer aktiven Sperre aus. Ob eine Aufhebung möglich ist oder ein Fristablauf den Wiederzugang auslöst, richtet sich nach der konkreten Bestätigung. Sperr-Apps, bankseitige Blockierungen und Limits können zusätzliche, aber niemals lückenlose Barrieren bieten.
Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich bemerken, warten Sie nicht. Fragen Sie eine Fachstelle nach einem vertraulichen oder anonymen Angebot und möglichen Kosten. Sie sind nicht allein.
Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57
Redaktion
Fachredaktion von dasclubhaus.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
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Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung